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@@ -5,32 +5,86 @@ TODO
- Zeitliche Verzögerung nicht pro Meilenstein anhaftbar, sondern nur für Gesamtprojektlaufzeit
- PT / Meilenstein ausschl Kalkulationsgrundlage
== Gegenstand des Vertrags und Einzelverträge
+ Die Parteien vereinbaren eine Zusammenarbeit im Bereich der Softwareentwicklung. Die Zusammenarbeit teilt sich in einzelne Projekte auf, welche über gesonderte Projektverträge vereinbart werden. Dieser Rahmenvertrag legt die für alle Projekte geltenden Rechte und Pflichten sowie die formalen Anforderungen an Projektverträge fest. Im Falle von Widersprüchen gehen die Bestimmungen des Projektvertrags denen des Rahmenvertrags vor.
+ Die Parteien vereinbaren eine Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Softwareentwicklung. Die Zusammenarbeit gliedert sich in einzelne Projekte, die jeweils durch gesonderte Projektverträge geregelt werden.
+ Gegenseitige Leistungspflichten entstehen erst mit der Vereinbarung eines Projektvertrags.
+ Gegenseitige Leistungspflichten der Parteien entstehen ausschließlich auf der Grundlage von Projektverträgen.
+ Die im Rahmen dieser Zusammenarbeit geschlossenen Projektverträge stellen Werkverträge im Sinne der §§ 631 ff. BGB dar. Der Dienstleister schuldet die Herstellung des im Projektvertrag definierten Werkes.
+ Der vorliegende Rahmenvertrag bestimmt die für sämtliche Projekte verbindlichen Rechte und Pflichten der Parteien sowie die formalen Anforderungen an die abzuschließenden Projektverträge. Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen eines Projektvertrags und denen des Rahmenvertrags haben die Regelungen des Projektvertrags Vorrang, soweit der Projektvertrag ausdrücklich abweichende Regelungen trifft; im Übrigen gelten die Bestimmungen des Rahmenvertrags.
+ Die Anwendung abweichender Vertragstypen, insbesondere des Dienstvertragsrechts (§§ 611 ff. BGB), sowie die Erbringung von Leistungen im Wege der Arbeitnehmerüberlassung sind nicht Gegenstand dieses Vertrags.
== Vertragstyp und Rechtsverhältnis der Parteien
+ Die im Rahmen dieser Zusammenarbeit geschlossenen Projektverträge sind als Werkverträge im Sinne der §§ 631 ff. BGB ausgestaltet. Der Dienstleister schuldet die Herstellung des im jeweiligen Projektvertrag definierten Werkes. Die Anwendung abweichender Vertragstypen, insbesondere der Vorschriften über den Dienstvertrag gemäß §§ 611 ff. BGB, ist ausgeschlossen.
+ Der Dienstleister ist bei der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten weisungsunabhängig und in der Gestaltung seiner Tätigkeit frei. Die Erbringung von Leistungen im Wege der Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ist ausgeschlossen.
+ Der Einsatz von Subunternehmern durch den Dienstleister ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
== Spezifikation von Projektverträgen und Meilensteinen
+ Ein Dokument wird nur dann als Projektvertrag im Sinne dieser Vereinbarung wirksam, wenn es explizit auf diesen Rahmenvertrag Bezug nimmt. Die Bestimmungen dieses Rahmenvertrags gelten damit als integraler Bestandteil eines jeden Projektvertrags, ohne dass es einer wiederholten Aufnahme der hiesigen Klauseln bedarf.
+ Projektverträge konkretisieren die nach § 1 zu erbringenden Leistungen. Sie gliedern die Gesamtleistung in eine Abfolge von Meilensteinen.
+ Ein Meilenstein im Sinne dieses Vertrags ist ein definierter Leistungsteilabschnitt des Gesamtprojekts, der durch objektiv nachprüfbare Kriterien und Ergebnisse gekennzeichnet ist. Er dient der zeitlichen und inhaltlichen Strukturierung sowie als Grundlage für die Teilabnahme und Abrechnung.
+ Ein Meilenstein ist ein Leistungsteilabschnitt des Gesamtprojekts. Er legt die zu erbringenden Tätigkeiten und Ergebnisse fest.
+ Jeder Projektvertrag muss zur Erfüllung der Spezifikationspflicht folgende Mindestangaben enthalten:
- Die explizite Bezugnahme auf diesen Rahmenvertrag;
- Eine detaillierte Spezifikation des zu erstellenden Werkes;
- Die Aufteilung der Gesamtleistung in eine Abfolge von Meilensteinen;
- Die Zuordnung der kalkulierten oder fixierten Aufwände in Personentagen zum jeweiligen Meilenstein;
- Einen zeitlichen Ablaufplan für die Fertigstellung der einzelnen Meilensteine.
+ Jeder Projektvertrag muss mindestens folgende Elemente enthalten:
+ Abnahme von Meilensteinen:
- Der Dienstleister zeigt die Fertigstellung eines Meilensteins an. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Abnahme des Meilensteins unverzüglich zu prüfen und zu erklären.
- Abweichend von der allgemeinen Schriftform für Vertragsänderungen ist für die Erklärung der Abnahme eines Meilensteins die Textform (z. B. E-Mail) ausreichend.
- Mit der Abnahme eines Meilensteins erkennt der Auftraggeber die bis dahin erbrachte Teilleistung als im Wesentlichen vertragsgemäß an.
- Die explizite Bezugnahme auf diesen Rahmenvertrag;
- Die benannten Ansprechpartner beider Parteien für die Projektdurchführung;
- Eine detaillierte Leistungsbeschreibung des zu erstellenden Werkes, gegliedert nach Meilensteinen;
- Je Meilenstein: Die Vergütung in Euro; eine Bearbeitungsdauer in Werktagen, in dem die Leistung zu erbringen ist; sowie Abnahmekriterien im Sinne des TODO.
+ Die Abnahme des letzten Meilensteins eines Projektvertrags gilt als Abnahme des Gesamtwerkes (Gesamtabnahme).
== Abnahme
+ Der Dienstleister ist verpflichtet, dem Auftraggeber die Fertigstellung eines Meilensteins anzuzeigen.
+ Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf Eingang der Fertigstellungsmitteilung hin den Meilenstein anhand der im Projektvertrag definierten Abnahmekriterien zu prüfen und das Ergebnis der Prüfung mitzuteilen: entweder durch Erklärung der Abnahme oder durch Benennung konkreter Mängel unter Angabe der Abweichungen von den Abnahmekriterien.
+ Für die Mitteilung des Ergebnisses hat der Auftraggeber 10 Werktage Zeit. Teilt der Auftraggeber das Ergebnis nicht fristgerecht mit, gilt der Meilenstein als abgenommen.
+ Bei wesentlichen Mängeln gelten die gesetzlichen Nachbesserungsrechte gemäß §§ 634 ff. BGB. Bei unwesentlichen Mängeln gilt die gesetzliche Abnahmepflicht gemäß § 640 BGB.
+ Die Abnahme kann nicht verweigert werden, soweit ein Mangel durch Eingriffe Dritter, unsachgemäße oder zweckfremde Nutzung ausgelöst wurde, oder nicht reproduzierbar ist.
== Ablauf
+ Die Bearbeitungsdauer des ersten Meilensteins beginnt mit Inkrafttreten des Projektvertrags. Die Bearbeitungsdauer folgender Meilensteine beginnt mit Erklärung der Abnahme des vorangehenden Meilensteins.
+ Die Abnahme des finalen Meilensteins konstituiert die Gesamtabnahme des Projekts. Mit der Gesamtabnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
== Vergütung und Zahlung
+ Die Vergütung je Meilenstein ist im jeweiligen Projektvertrag festgelegt.
+ Nach Abnahme eines Meilensteins stellt der Dienstleister die für diesen Meilenstein vereinbarte Vergütung in Rechnung. Der Auftraggeber begleicht die Rechnung innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungseingang.
+ Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
== Gewährleistung
+ Für nach Abnahme auftretende Mängel gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gemäß §§ 634 ff. BGB. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Gesamtabnahme.
+ Kein Anspruch auf Nachbesserung besteht in den Fällen des @abnahme Abs. 5.
<!-- + Als Richtwert für eine angemessene Nachbesserungsfrist gelten 10 Werktage. Bei Mängeln, deren Behebung nachweislich einen höheren Aufwand erfordert, kann eine längere Frist angemessen sein. -->
== Haftung
+ Die Haftung der Parteien ist auf Schäden begrenzt, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten handelt.
+ Die Haftung ist der Höhe nach auf den Wert des jeweiligen Projektvertrags begrenzt.
+ Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
+ Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
== Laufzeit und Kündigung
+ Dieser Rahmenvertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von beiden Parteien jederzeit fristlos gekündigt werden. Laufende Projektverträge bleiben von der Kündigung des Rahmenvertrags unberührt und werden nach ihren eigenen Bedingungen zu Ende geführt, oder müssen separat gekündigt werden.
+ Projektverträge können von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
+ Außerdem kann der Auftraggeber nach jedem Meilenstein kündigen LOL
+ Im Falle der Kündigung eines Projektvertrags aus wichtigem Grund durch den Auftraggeber hat der Dienstleister Anspruch auf Vergütung der bis zur Kündigung erbrachten Leistungen. Im Falle der Kündigung durch den Dienstleister gilt §648 BGB entsprechend.